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Aktuelle Empfehlung für Sportbootfahrer für den Anlauf Hamburg (HPHC)

Empfehlungen für Sportbootfahrer bei der Einreise nach Deutschland mit Anlauf Hafen Hamburg während der Corona-Pandemie, Stand 23.3.2021

Einreise:

  • Einreisebeschränkung gemäß den aktuellen Bestimmungen
  • Beachtung des aktuellen Länderstatus nach Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiet nach Festlegung des RKIs bei Einreise
  • Digitale Anmeldung für die Einreise mit eigenem oder gechartertem Schiff über www.einreiseanmeldung.de
  • Bei Einreise über Außengrenze Einklarierung mit Führen Flagge Q an Grenzübergangsstelle.
  • Je nach aktuellen Bestimmungen und Herkunftsland muss ein Corona-Test vor oder bei Einreise erfolgen. 
  • Zu beachten ist die Unterscheidung im Vorgehen:
  • Aus anderen Ländern stammende und einreisende Segler, die sich an Bord oder im Hotel in Isolation begeben müssen.
  • Deutsche Segler, die aus dem Ausland mit ihrem Boot kommen und direkt den Heimathafen anlaufen und sich dann in häusliche Isolation begeben können.
  • Deutsche Segler, welche aus dem Ausland per Boot einreisen, aber nicht direkt den Heimathafen anlaufen und dann sich an Bord in häusliche Isolation begeben müssen.
  • aktuell gültige Bestimmungen können unter  Aktuelle Informationen und Regelungen zum Coronavirus für den Hamburger Hafen und Flughafen – hamburg.de eingesehen werden.

Isolation im Hafen:

  • Bei Einreise aus Virusvarianten- oder Hochinzidenz Gebieten ist die Corona- Testung an Bord erforderlich. Bei Einreise aus anderen Gebieten kann die Testung auch in einer Teststation erfolgen. Informationen zu Testmöglichkeiten finden sich hier:  Corona-Test: Offizielles Corona FAQ – hamburg.de

Hinweise für Bürgerinnen und Bürger der Freien und Hansestadt Hamburg zu Corona-Testzentren finden sich außerdem hier: Testzentren – hamburg.de

  • Personen die aus Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten in die FHH einreisen sind verpflichtet sich unmittelbar nach der Ankunft für 14 Tage in einer geeigneten Unterkunft abzusondern, auch wenn sie zuvor in ein anderes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.
  • Wenn die Einreise NICHT aus einen Hochinzidenz oder Virusvariantengebiet erfolgt, kann die Absonderung frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise durch Vorlegen eines ärztlichen Zeugnisses oder PCR -Testergebnisses hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Corona-Virus auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache aufgehoben werden. Das Dokument muss innerhalb von 14 Tagen nach Einreise der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden.
  • Wenn im Logbuch eine ununterbrochene Seereise über 14 Tage nachgewiesen werden kann, ist keine Isolation erforderlich. Dieses gilt auch, wenn innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise Landkontakt nur in einem Gebiet stattgefunden hat, welches nicht als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft ist. RKI – Coronavirus SARS-CoV-2 – Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI
  • Bei „häuslicher“ Absonderung an Bord muss geklärt sein, ob der Fäkalientank für 14 Tage ausreichend ist oder die Leerung ohne Kontakt zu Dritten möglich ist. Lebensmittel- und Trinkwasserversorgung an Bord ohne Kontakte muss gewährleistet sein.
  • Alternativ kann die Isolation im Hotel erfolgen. Die Vermittlung kann über das HPHC erfolgen: Hamburg Port Health Center – hamburg.de
  • Ein Quarantäne-Steg ist einzurichten
  • Boote sollten während der Isolation nicht verholt werden, es sei denn es ist aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich.
  • Sollten zu COVID-19 passende Symptome auftreten (z.B. Husten, Erkältungssymptome, Fieber, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns), ist bitte ein Termin zum Abstrich durch den fahrenden Notdienst unter 116117 zu vereinbaren (bei Anruf über Handy ist die Angabe der Postleitzahl des Aufenthaltsortes zur richtigen Zuordnung erforderlich). Sollte das Testergebnis positiv sein, meldet sich das Gesundheitsamt des zuständigen Bezirkes und teilt das weitere Vorgehen mit.

Voraussetzungen zu Einhaltung der Eindämmungsmaßnahmen im Hafen:

  • Keine Gruppenbildung am Steg
  • Kein unnötiger Aufenthalt auf den Stegen und Abstandsregeln einhalten
  • Wenn im Päckchen gelegen wird, dann nur Heck neben Bug; „Gute Seemannschaft“ im Päckchen unbedingt einhalten
  • Römisch-Katholisches Festmachen vermeiden
  • Bevorzugt jede 2. Box belegen
  • Duschen nur bei Außen-Lüftungsmöglichkeiten betreiben, Benutzung nur durch eine Person zur Zeit, Lüftungszeiten zwischen Duschgängen einhalten
  • Toilettenbenutzung nur mit medizinischer Mund-Nase-Bedeckung
  • Keine Öffnung der Seglerstuben/Gemeinschaftsküchen etc.
  • Sollten Boote für die Reinigung des Unterwasserschiffes herausgekrant werden, so sollte von der arbeitenden Person wegen der dabei entstehenden Aerosolbildung eine FFP-2 Maske getragen werden.  Für alle Personen, die nicht unmittelbar an der Arbeit beteiligt sind, wäre eine besonders aufmerksame Einhaltung der Abstandsregeln wünschenswert.
Institut für Hygiene und Umwelt Hamburg Port Health Center
Hafen- und Flughafenärztlicher Dienst Beltgens Garten 2, 20537 Hamburg

Hier gibt es den Flyer als Download